Pressemitteilung der Friedenskoordination Potsdam vom 23. März 2021
Die Friedenskoordination Potsdam zu möglichen Einschränkungen des Versammlungsrechts über die Ostertage
Beim gestrigen Bund-Länder-Gipfel haben Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen, vom 1. bis 5. April über die Ostertage ein „Ansammlungsverbot“ durchzusetzen. Wörtlich heißt es im Beschluss: „Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.“ *
Die Friedenskoordination Potsdam erklärt einer daraus resultierenden Einschränkung des Versammlungsrechts über die Ostertage und damit möglichen Verboten der Ostermärsche im Bundesgebiet eine klare Absage.
In einer Zeit, in der es unter anderem angesichts des anstehenden NATO-Manövers „Defender 2021″ gegen Russland nötiger denn je ist, für eine friedliche, atomwaffenfreie, solidarische und ökologische Welt auf die Straße zu gehen, ist eine Einschränkung des Versammlungsrechtes nicht zu akzeptieren.
Die Friedenskoordination Potsdam ist solidarisch mit allen Friedensaktivist*innen, die vom 1. bis 5. April zu ihren Ostermärschen mobilisieren.
Wir fordern die Brandenburgische Landesregierung auf, von einer Umsetzung dieses „Ansammlungsverbots“ im Land Brandenburg abzusehen und sich engagiert für einen Umsetzungsstopp in Berlin und allen anderen Bundesländern einzusetzen.
In Potsdam hält die Friedensbewegung daran fest, den polizeilich genehmigten und bestätigten Ostermarsch in Form einer stationären Kundgebung unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen am 27. März von 14:30 Uhr – 16:00 Uhr am Platz der Einheit unter dem Motto: „Für eine atomwaffenfreie, friedliche, solidarische und ökologisch intakte Welt: Abrüstung statt Aufrüstung, Kooperation statt Konfrontation – Jetzt!“ durchzuführen.
* Siehe, Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021, S. 3 ff.;
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Pressemitteilung der Friedenskoordination Potsdam vom 23. März 2021